
Staatsanwalt Jämmerlin: er haßte den Kantonsrat. Dessen Nonchalance ging ihm auf die Nerven. Er konnte es Kohler nie verzeihen, daß dieser ihm, Jämmerlin, im Tonhallesaal die Hand geschüttelt hatte. Er haßte ihn so sehr, daß er sich mit sich selber entzweite. Die Spannung zwischen seinem Haß und seinem Gerechtigkeitssinn war ins Unerträgliche gewachsen. Er erwog, sich als befangen zu erklären, dann wieder hoffte er, der Kantonsrat würde ihn als Staatsanwalt ablehnen. In seiner Ratlosigkeit vertraute er sich dem Oberrichter Jegerlehner an. Der Oberrichter sondierte beim Untersuchungsrichter, dieser beim Kommandanten, der seufzend den Kantonsrat aus dem Bezirksgefängnis in sein Büro führen ließ, damit man es gemütlicher habe. Der Dr.h.c. war bester Laune. Der Cheval Blanc vortrefflich. Der Kommandant kam ihm wieder mit Stüssi-Leupin, sein Offizialverteidiger sei ein berüchtigter Versager. Kohler erwiderte, das spiele doch keine Rolle. Der Kommandant rückte endlich mit den Bedenken Jämmerlins heraus. Der Kantonsrat versicherte, er könne sich keinen ihm gewogeneren Ankläger denken, eine Antwort, die, als sie Jämmerlin mitgeteilt wurde, diesen zum wütenden Ausruf verleitete, jetzt werde er es dem Kantonsrat zeigen und diesen lebenslänglich versenken, worauf der Oberrichter den Staatsanwalt beinahe dispensierte, es aber bleibenließ, aus Furcht, diesen treffe dann vor Wut der Schlag, stand doch Jämmerlins Gesundheit nicht zum besten.
Der Prozeß: er fand vor dem Obergericht vor fünf Oberrichtern statt, früh für unsere Verhältnisse, in Windeseile sozusagen, ein Jahr nach dem Mord, wieder im März. Das Verbrechen war öffentlich geschehen, wer der Mörder war, mußte nicht bewiesen werden.
