Ein Kennzeichen der keltischen wie der römischen Kirche im siebenten Jahrhundert war die Tatsache, daß der Zölibat nicht allgemein üblich war. Es gab zwar in den Kirchen immer Asketen, die die körperliche Liebe zur Verehrung der Gottheit vergeistigten, doch erst auf dem Konzil von Nicäa im Jahre 325 wurden Heiraten von Geistlichen der westlichen Kirche verurteilt, aber nicht verboten. Der Zölibat in der römischen Kirche leitete sich von den Bräuchen der heidnischen Priesterinnen der Vesta und der Priester der Diana her.

Im fünften Jahrhundert hatte Rom Geistlichen im Range eines Abts oder Bischofs untersagt, mit ihren Ehefrauen zu schlafen, und bald danach die Heirat gänzlich verboten. Einer der Hauptgründe scheint das Bestreben gewesen zu sein, kirchlichen Besitz zusammenzuhalten, denn Papst Pelagius I. (Amtszeit 556-561) ordnete an, daß die Söhne von Priestern keinen Kirchenbesitz erben durften. Den niederen Geist-lichen riet Rom von der Heirat ab, verbot sie ihnen aber nicht.

Die Befürworter des Zölibats in Rom wurden immer stärker. Der führende Kleriker Peter Damian (1000-1072), der sich in seinen Schriften als Frauenfeind offenbart, erlangte immer mehr an Einfluß und überredete Papst Leo IX. (Amtszeit 1049-1054), den Zölibat dem ganzen geistlichen Stand aufzuzwingen. Papst Leo IX. befahl, alle Ehefrauen der Priester als Sklavinnen nach Rom zu schicken, wo sie zur »freien Verfügung« des Papstes zu stehen hatten. Im Jahre 1139 setzte Papst Innozenz (Amtszeit 1130-1143) eine mildere Form des Zölibats durch und forderte alle Priester auf, sich von ihren Frauen scheiden zu lassen. Doch Papst Urban III. (Amtszeit 1185-1187) legte fest, daß alle Ehefrauen von Priestern von jedem feudaladligen Herrscher gefangengenommen und als Sklavinnen verkauft werden durften.



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