
Deutschland als „enfant terrible“
Das Gewirr von gegensätzlichen Interessen
Der Zündfunke von Sarajewo
Die Kettenreaktion vom Juli 1914
Die Kriegsschuld 1914
Der Erste Weltkrieg
Die Hypothek der Propaganda
Der Versailler Vertrag und die Ächtung Deutschlands
Die ersten Folgen von Versailles
Die subjektive Sicht der Völker
Brandgeruch in Europa
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DIE VORGESCHICHTE
Den Zweiten Weltkrieg kann man nicht vom Ergebnis her begreifen, sondern nur von seiner Vorgeschichte. Die wird gemeinhin auf die Verträge von Versailles, Saint-Germain und Trianon zurückgeführt. Doch daß die Verträge die Eltern eines zweiten Weltkriegs werden konnten, versteht nur, wer wieder ihre Vorgeschichte kennt. Diese drei Verträge, die dem Ersten Weltkrieg folgen, sind den besiegten Staaten aufgezwungen worden, und sie sind ungewöhnlich hart. In den Verträgen lasten die Sieger den besiegten Deutschen, Österreichern und Ungarn die Alleinschuld am Ersten Weltkrieg an. Die Alleinschuld ist dann die „Legitimation“, mit der sich die Siegermächte 1919 Teile der Territorien, der Bevölkerungen und des Völksvermögens der Besiegten nehmen, und mit der sie ihnen Reparationen in irrealen Höhen auferlegen. Die Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel zahlt die Reste dieser Reparationen für den Ersten Weltkrieg vertragsgemäß noch bis zum Jahr 20104.
