Deutschland als „enfant terrible“

Das Gewirr von gegensätzlichen Interessen

Der Zündfunke von Sarajewo

Die Kettenreaktion vom Juli 1914

Die Kriegsschuld 1914

Der Erste Weltkrieg

Die Hypothek der Propaganda

Der Versailler Vertrag und die Ächtung Deutschlands

Die ersten Folgen von Versailles

Die subjektive Sicht der Völker

Brandgeruch in Europa

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DIE VORGESCHICHTE

Den Zweiten Weltkrieg kann man nicht vom Ergebnis her begreifen, sondern nur von seiner Vorgeschichte. Die wird gemeinhin auf die Verträge von Versailles, Saint-Germain und Trianon zurückgeführt. Doch daß die Verträge die Eltern eines zweiten Weltkriegs werden konnten, versteht nur, wer wieder ihre Vorgeschichte kennt. Diese drei Verträge, die dem Ersten Weltkrieg folgen, sind den besiegten Staaten aufgezwungen worden, und sie sind ungewöhnlich hart. In den Verträgen lasten die Sieger den besiegten Deutschen, Österreichern und Ungarn die Alleinschuld am Ersten Weltkrieg an. Die Alleinschuld ist dann die „Legitimation“, mit der sich die Siegermächte 1919 Teile der Territorien, der Bevölkerungen und des Völksvermögens der Besiegten nehmen, und mit der sie ihnen Reparationen in irrealen Höhen auferlegen. Die Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel zahlt die Reste dieser Reparationen für den Ersten Weltkrieg vertragsgemäß noch bis zum Jahr 20104.



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