
In England ist man davon überzeugt, daß die eigene Marine stets der Summe der zwei nächstgroßen Flotten um etwa 10 % an Zahl und Stärke überlegen sein muß, damit man notfalls auch alleine siegreich gegen zwei verbündete gegnerische Seemächte bestehen kann. Dies ist das gleiche Denken, aus dem heraus sich die Sowjetunion fünf Jahrzehnte später überzogen große Mengen von Landstreitkräften hält. In England glaubt man, daß die britische Vormacht auf den Meeren und die Wertschöpfung aus den Kolonien nur so auf Dauer sicher sind. Im Jahre 1899 wird deshalb in London die „Naval Defence Act“ über den „two power standard“13 erlassen und der Vorsprung der britischen Flotte über die zwei nächstgroßen zum Gesetz erhoben. 1899 sind das noch die französische und die russische Marine. Doch ab 1900, dem Jahr des zweiten deutschen Flottenbaugesetzes, drängen gleich zwei neue Mitbewerber auf den Markt. Ab etwa 1903 wird für die Admiralität in London sichtbar, daß die bislang nur zweitklassigen Flotten der USA und Deutschlands für sie zu den neuen Zählfaktoren im two-power-standard werden. 1903 überholt die deutsche Kriegsmarine die französische und die russische und belegt damit nach den schon vorher aufgestiegenen USA Platz 13 Zwei-Mächte-Maßstab
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drei der Weltrangliste. Von nun an muß England für jedes zusätzliche Schiff in Nordamerika und Deutschland ein neues eigenes bauen. Die Zahlen der großen Schlachtschiffe in den USA und Deutschland wachsen von 1901 an fast konstant in gleichen Mengen bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs von je 17 auf etwa 45
in beiden Ländern14. Großbritannien rüstet dementsprechend von 43 im Jahre 1901 auf 85 im Jahre 1914, um den two-power-standard einzuhalten.
