
Als ich achtzehn Jahre alt war, gab mir der Vater einen Teil meines Eigentums aus der Erbschaft vom Großoheime zur Verwaltung. Ich hatte bis dahin kein Geld zu regelmäßiger Gebarung gehabt, sondern wenn ich irgend etwas brauchte, kaufte es der Vater, und zu Dingen von minderem Belange gab mir der Vater das Geld, damit ich sie selber kaufe. Auch zu Vergnügungen bekam ich gelegentlich kleine Beträge. Von nun an aber, sagte der Vater, werde er mir am ersten Tage eines jeden Monats eine bestimmte Summe auszahlen, ich solle darüber ein Buch führen, er werde diese Auszahlungen bei der Verwaltung meines Gesammtvermögens, welche Verwaltung ihm noch immer zustehe, in Abrechnung bringen, und sein Buch und das meinige müßten stimmen. Er gab mir einen Zettel, auf welchem der Kreis dessen aufgezeichnet war, was ich von nun an mit meinen monatlichen Einkünften zu bestreiten hätte. Er werde mir nie mehr von seinem Gelde einen Gegenstand kaufen, der in den verzeichneten Kreis gehöre. Ich müsse pünktlich verfahren und haushälterisch sein; denn er werde mir auch nie und nicht einmal unter den dringendsten Bedingungen einen Vorschuß geben. Wenn ich zu seiner Zufriedenheit eine Zeit hindurch gewirtschaftet hätte, dann werde er meinen Kreis wieder erweitern, und er werde nach billigstem Ermessen sehen, in welcher Zeit er mir auch vor der erreichten gesetzlichen Mündigkeit meine Angelegenheiten ganz in die Hände werde geben können.
Der Wanderer
Ich verfuhr mit der Rente, welche mir der Vater ausgesetzt hatte, gut. Daher wurde nach einiger Zeit mein Kreis erweitert, wie es der Vater versprochen hatte.
