»Aber der Mann hat doch schon sein Verfahren gehabt, Schwester, er ist verhört und verurteilt worden.«

»Schon verurteilt?« Fidelma konnte ihr Entsetzen nicht verbergen.

»Es heißt aus Fearna, gegen ihn ist verhandelt und er ist für schuldig befunden worden. Der Brehon des Königs ist von seiner Schuld überzeugt.«

»Der Brehon des Königs? Sein Oberrichter? Meinst du Bischof Forbassach?« Fidelma bemühte sich ruhig zu bleiben.

»Genau den. Kennst du ihn?«

»Den kenne ich allerdings.«

Fidelma erinnerte sich mit Bitterkeit. Bischof For-bassach war ihr Gegner von früher her. Sie hätte sich denken können, daß er dahintersteckte.

»Wenn der Angelsachse schuldig ist, was verlautet über seine Strafe? Wie hoch ist der Sühnepreis? Welche Entschädigung verlangt man von ihm?«

Nach dem Gesetz hatte jeder, der des Totschlags schuldig befunden wurde, wie bei allen anderen Verbrechen eine Entschädigung zu zahlen. Sie wurde die eric-Strafe genannt. Jeder Mensch in der Gemeinschaft hatte einen Sühnepreis, der sich nach seinem Rang und seiner Stellung richtete. Der Täter hatte die Entschädigung an das Opfer zu zahlen oder im Falle des Totschlags an dessen Angehörige. Dazu kamen noch die Gerichtskosten. Bei schweren Verbrechen büßte der Schuldige auch alle seine Bürgerrechte ein und mußte in der Gemeinschaft arbeiten, um sich zu rehabilitieren. Tat er das nicht, konnte er zum Wanderarbeiter heruntergestuft werden, der kaum höher stand als ein Sklave. Diese Leute hießen daer-fudir. Allerdings verfügte das Gesetz weise: »Jeder Tote löscht seine Schuld.« Kinder von Schuldigen wurden mit demselben Sühnepreis wieder in die Gemeinschaft aufgenommen, den ihr Vater oder ihre Mutter besessen hatten, bevor sie des Verbrechens schuldig befunden wurden.

Der Schafhirt starrte Fidelma an, als sei er von der Frage überrascht.

»Es wird keine eric-Strafe von ihm verlangt«, sagte er schließlich.



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