Die letzte Vorbemerkung gilt der Einordnung des Themas in das Zeitgeschehen.

Unser deutsches Geschichtsbewußtsein, soweit es die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft betrifft, ist von der grauenhaften Seite des damaligen Regimes geprägt. Wir können kaum über diese Zeit berichten, ohne an den Untergang der Rechtsstaatlichkeit im Lande und ohne an die grausame Ermordung von Juden und anderen Minderheiten zu denken. Die Erinnerung an die Verbrechen im Auftrag der damals eigenen Regierung legen sich wie ein düsterer Schatten auf die 3 Zwei-plus-Vier-Vertrag, Prof. Stern, Seiten 227f und BM Justiz vom 22.1.1997.

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betrachtete Epoche. Der Nationalsozialismus als Leitidee des damaligen Regimes und der Untergang des Parlamentarismus nach 1933 haben sicherlich Voraussetzungen geschaffen, die es Hitler erleichtert haben, 1939 einen Krieg gegen Polen zu eröffnen. Doch beides hat den Zweiten Weltkrieg nicht verursacht. Von den Verbrechen der deutschen Reichsregierung an den Juden in Deutschland ist Ähnliches zu sagen. Sie haben zwar das Engagement Amerikas gegen das nationalsozialistische Deutschland gestärkt, aber sie haben den Zweiten Weltkrieg nicht verursacht. So sind Unrechtsstaat und Mord an Minderheiten nicht Ursache und Anlaß für den Krieg gewesen. Sie sind deshalb auch nicht der Unter-suchungsgegenstand des Buchs und nicht sein Thema. Ich will vielmehr versuchen zu beschreiben, was 1939 zum zweiten Streit der Völker innerhalb von 25

Jahren führte.

Bei streitenden Parteien liegt es nahe, sie alle miteinander zu betrachten. Vieles in unserer deutschen Geschichte zwischen 1919 und 1939 ist ohne Kenntnis des zeitgleichen Geschehens in anderen Ländern nicht zu verstehen, zu eng greifen oft Wirkung und Wechselwirkung ineinander.



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