Dann ging ich zu Professor S. Turteltaub, der mit all den anderen auf Kriegsfuß stand. Statt mich aber über meinen Zustand aufzuklären, enthüllte er, was das für eine Sippschaft und Saubande sei. Anfangs hörte ich auch gespannt zu, weil ich annahm, er mißachte sie aus Motiven der Theorie und der Erkenntnis, aber Turteltaub ging es allein darum, daß sie sein Projekt zu Fall gebracht hatten. Als ich das letzte Mal bei den Herren Globus und Savodnicek oder auch anderen Spezialisten (es waren so viele, daß ich sie ein bißchen durcheinanderbringe) gewesen war und gesagt hatte, ich werde zu Turteltaub gehen, waren sie erst beleidigt und erklärten dann, man habe ihn aus ethischen Gründen aus der Gemeinschaft der Wissenschaftler ausgeschlossen. Turteltaub wollte nämlich, daß zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilten Mördern die Strafe erlassen wurde, wenn sie sich der Kallotomie unterzogen. Wenn dieser Eingriff auf ärztliche Anweisung ausschließlich an Epileptikern vorgenommen werde, so wisse man nicht, ob die Durchtrennung des Balkens bei normalen Menschen die gleichen Folgen hat, und jedermann, er eingeschlossen, falls er beispielsweise seine Schwiegermutter massakriert hätte, würde den Schnitt durch den Corpus callosum jedem Tod auf dem elektrischen Stuhl vorziehen. Der emeritierte Bundesrichter Klössenfänger gab dazu ein Gutachten ab, wonach man sich, von ethischen Rücksichten sogar einmal ganz abgesehen, auf so was lieber nicht einlassen sollte, denn es käme zu einem schrecklichen Präzedenzfall, wenn sich erwiese, daß bei dem Anschlag auf die Schwiegermutter nur Turteltaubs linke Halbkugel mit eiskaltem Vorsatz handelte, während die rechte nichts gewußt oder gar Einspruch erhoben habe, dann aber der dominierenden Hemisphäre erliegen mußte, worauf nach innerem Gehirn- und Geisteskampf der Mord begangen worden sei. Das Gericht müsse also die eine Halbkugel einbuchten, die andere aber von jeder Schuld freisprechen. Ein Mörder würde infolgedessen nur zu 50 Prozent zum Tode verurteilt.



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